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Abgasmessungen als Bestandteil des Umweltschutzes in Wien

Das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz von 2015 sieht einen wichtigen Punkt zur Luftreinhaltung vor. Es geht um die Überprüfung der Feuerstätten, in deren Rahmen eine Abgasmessung durchgeführt wird. Dabei wird objektiv Auskunft über den Zustand der Feuerstätte sowie über deren Energieeffizienz und Umweltschonung gegeben. Ersichtlich wird zudem, ob der Betrieb der Feuerstätte kostensparend möglich ist.

Werden Feuerstätten gut gewartet, verbrauchen sie erfahrungsgemäß bis zu 10 Prozent weniger Energie. Dies geht mit einer geringeren Schadstoffbelastung einher, was ganz im Sinne des Umweltschutzes ist. Wir als Rauchfangkehrer sind durch das Magistrat der Stadt Wien dazu ermächtigt, derartige Abgasmessungen durchzuführen und die entsprechenden Befunde zu erstellen. Diese wiederum müssen Eigentümer auf Verlangen der Behörden vorlegen können.

Allgemeine Regelungen zur Abgasmessung, Prüfung der Feuerstätten

Sämtliche Feuerstätten, mit Ausnahme reiner Raumheizer, müssen einer Prüfung unterzogen werden. Das gilt demnach auch für Heizthermen und Durchlauferhitzer. Als gängiges Intervall wurden vier Jahre festgelegt, wenn es um Gasfeuerstätten unter 26 kW geht. Ausführungen mit einer Leistung zwischen 26 und 50 kW müssen alle zwei Jahre überprüft werden.

Das Intervall von zwei Jahren gilt zudem für Öl- und Feststoffbrennheizungen, die eine Leistung bis 50 kW haben. Übersteigt die Nennwärmeleistung diese Grenze, muss eine jährliche Überprüfung stattfinden. Dabei kontrollieren wir stets die chemischen Bestandteile der Abgase, wobei es um Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Stickstoffoxide und den Abgasverlust geht. Gesetzliche Grenzwerte sind einzuhalten.

So erhalten Sie Ihren Prüfbefund

Wir nehmen die Prüfung im Abgasrohr über eine Messöffnung vor. Zur Messung selbst wird eine elektronisches Messgerät eingesetzt, die ermittelten Werte werden in einem Messprotokoll festgehalten. Anschließend erstellen wir eine Beurteilung und schreiben den Befund.

Bei positivem Ergebnis erhalten Sie eine Prüfplakette. Bei festgestellten Mängeln hingegen müssen diese zuerst durch einen Fachbetrieb beseitigt werden. Danach führen wir eine neue Abgasmessung durch. Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie dazu Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen!

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